Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Die Zuständigkeiten der Schulkonferenz sind detailliert im Schulgesetz geregelt. Sie wird unter anderem von der Schulleitung über die Verwendung der Haushalts-, Personal- und Sachmittel sowie über die Ergebnisse der Schulinspektionen unterrichtet und entscheidet z.B. über die Hausordnung oder die schuleigene Stundentafel, ist an der Entwicklung von Grundsätzen für die innerschulische Qualitätsentwicklung, Arbeitsgemeinschaften, Mitwirkung von Eltern und vielem mehr beteiligt und besitzt ein Anhörungsrecht vor wichtigen Entscheidungen.